Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in St. Pölten
Geltender Text a fecha 2000-07-20
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet.