Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet.
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