Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart
Geltender Text a fecha 2000-07-20
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberwart errichtet.