Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen
Geltender Text a fecha 2000-08-17
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gallneukirchen errichtet.