Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Ried im Innkreis
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ried im Innkreis errichtet.
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