Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2000-08-18
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, aber gegenstandslos (vgl.

BGBl. III Nr. 40/2003).

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, aber gegenstandslos (vgl.

BGBl. III Nr. 40/2003).

Die Multilaterale Vereinbarung M94 gemäß Rn. 10 602 betreffend die Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (BGBl. III Nr. 23/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 30/2000) wurde von folgenden weiteren

ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien: Datum der Unterzeichnung:

Slowakei 8. Juni 2000

Niederlande 10. Juli 2000

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.