Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Formulare auf:
SB 1: Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe,
SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin,
SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird,
SB 6: Erklärung zu den Einkünften im laufenden Kalenderjahr.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.
(2) Die Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 618/1996, tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft.