Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Penzing
Geltender Text a fecha 2000-08-31
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet.