Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Z 138.002/32-II/A/31/97 durch den Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2000, V 21/00-6, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 26. Juli 2000, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Z 138.002/32-II/A/31/97, mit der auf der A 2 Südautobahn Verkehrsbeschränkungen wegen Bauarbeiten verordnet wurden, als gesetzwidrig aufgehoben wird.
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