Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 171 Tiroler Straße und der B 180 (ehem. B 315) Reschen Straße im Bereich der Gemeinden Landeck und Fließ

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-13
Letzte Aktualisierung 2026-09-03
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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BGBl. II Nr. 290/2000

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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:

Die Straßenteile der B 171 Tiroler Straße von km 152,820 (alt) bis km 153,735 (alt) sowie der B 180 (ehem. B 315) Reschen Straße von km 0,00 (alt) bis km 7,295 (alt)/km 8,76 (neu) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen – mit Verordnung BGBl. Nr. 128/1995, bestimmten Abschnitt „Südumfahrung Landeck“ – für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus dem beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Landeck und Fließ aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 10 000 und 1 : 1 000 zu ersehen.

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