Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten teilweise aufgehoben wird
Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 27. November 1980, BGBl. Nr. 542, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten wird von km 2,35 bis km 13,90 aufgehoben.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.