Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten teilweise aufgehoben wird
Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 27. November 1980, BGBl. Nr. 542, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten wird von km 2,35 bis km 13,90 aufgehoben.
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