Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird[CELEX-Nr.: 300L0041]

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-22
Status Aufgehoben · 2014-08-11
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel Not indexed
Änderungshistorie JSON API

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 67/2014).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 2 Z 1 des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, BGBl. I Nr. 62/2000, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 67/2014).

Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes, kosmetische Mittel (§ 5 des Lebensmittelgesetzes 1975) in Verkehr zu bringen (§ 1 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes 1975), wenn das kosmetische Mittel oder einer seiner Bestandteile oder eine Kombination seiner Bestandteile durch dessen Hersteller oder über dessen Veranlassung oder - im Fall der Einfuhr - durch dessen für das Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Verantwortlichen oder über dessen Veranlassung zur Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des kosmetischen Mittels durch Tierversuche überprüft worden ist, wird auf den 30. Juni 2002 verschoben.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.