Verordnung der Bundesregierung, mit der der Stichtag für die ordentliche Arbeitsstättenzählung 2001 angeordnet wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-09-27
Status Aufgehoben · 2018-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 61/2018 – 2. BRBG).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Arbeitsstättenzählungsgesetzes, BGBl. Nr. 119/1973, wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 61/2018 – 2. BRBG).

Im Jahr 2001 ist mit Stichtag 15. Mai 2001 eine ordentliche Arbeitsstättenzählung durchzuführen. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich” hat die Arbeitsstättenzählung 2001 gemeinsam mit der Volkszählung 2001 abzuwickeln.

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