Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 sowie Resolution Nr. 384 betreffend Verlängerung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1994
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages:
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages sowie der Resolution Nr. 384 in allen authentischen Sprachfassungen samt deren Übersetzungen ins Deutsche durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erfolgen.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde - nachdem die Frist hiefür gemäß Abs. 6 der Resolution vom Rat verlängert wurde – am 11. September 2000 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Anwendung des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1994 durch Österreich erfolgt gemäß Abs. 6 der Resolution rückwirkend ab 1. Oktober 1999.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten und Organisationen die Resolution angenommen bzw. sind ihr beigetreten:
Angola, Äthiopien, Brasilien, Burundi, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Ecuador, Europäische Gemeinschaft, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gabun, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo, Madagaskar, Mexiko, Nicaragua, Niederlande (für das Königreich in Europa), Nigeria, Papua-Neuguinea, Ruanda, Sambia, Schweden, Simbabwe, Spanien, Vereinigte Republik Tansania, Thailand, Togo, Uganda, Vereinigtes Königreich (einschließlich Jersey und St. Helena), Vietnam, Zentralafrikanische Republik, Zypern.
Folgende Staaten haben erklärt, das verlängerte Übereinkommen vorläufig anzuwenden:
Belgien, Deutschland, Griechenland, Irland, Kuba, Luxemburg, Schweiz.