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Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass das Wort "weiblichen" in § 102 Abs. 5 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war und über die Aufhebung des Wortes "Mutter" in § 102b Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Version · 2000-11-18
2000-11-17
VfGH-Ausspruch, dass das Wort „weiblichen“ in § 102 Abs. 5 des GSVG
Originalfassung Text zu diesem Datum