Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Zertifikats-Lehrgang für höhere Lateinamerika-Studien, Österreichisches Lateinamerika-Institut

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2000-12-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2004-11-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2000, wird verordnet:

§ 1. Das Österreichische Lateinamerika-Institut, Schlickgasse 1, 1090 Wien, ist berechtigt, den "Zertifikats-Lehrgang für höhere Lateinamerika-Studien" als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2000 in Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. November 2004 außer Kraft.

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