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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg vorverlegt werden

Geltender Text a fecha 2000-12-29

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/1998, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Abweichend von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b des Schulzeitgesetzes 1985 beginnen die Semesterferien im Bundesland Vorarlberg im Schuljahr 2001/02 am ersten Montag im Februar.