Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mattersburg
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mattersburg errichtet.
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