Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Tourismusmanagement)“, Universitätslehrgang „Tourismusmanagement“ der Wirtschaftsuniversität Wien

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-02-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2000, wird verordnet:

§ 1. An Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Tourismusmanagement“ der Wirtschaftsuniversität Wien ist der akademische Grad „Master of Advanced Studies (Tourismusmanagement)“, abgekürzt „MAS“, zu verleihen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2001 in Kraft.

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