Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Rentenanpassung und über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2001
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Impfschadengesetzes, BGBl. Nr. 371/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/1999, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel 1
(Anm.: Anpassung in der Kriegsopferversorgung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel II
(Anm.: Anpassung in der Opferfürsorge, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel III
(Anm.: Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel IV
Anpassung in der Impfschadenentschädigung
Der für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes für das Kalenderjahr 2001 mit 1,008 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das Kalenderjahr 2001 auch für den Bereich des Impfschadengesetzes verbindlich.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel V
(Anm.: Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
34/2002).
Artikel VI
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.