Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Rentenanpassung und über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2001

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 1
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 90/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1995, wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 2001 wie folgt festgestellt:

Artikel 1

(Anm.: Anpassung in der Kriegsopferversorgung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)

Artikel II

(Anm.: Anpassung in der Opferfürsorge, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)

Artikel III

(Anm.: Anpassung und Feststellung bestimmter Werte in der Heeresversorgung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)

Artikel IV

(Anm.: Anpassung in der Impfschadenentschädigung, wird als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert.)

Artikel V

Anpassung in der Kleinrentnerfürsorge

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```

Höhe der Kleinrenten

Stufe Bemessungsgrundlage monatlich

in Schilling

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1 von 6 000 K bis 20 000 K 17 177 S

2 von mehr als 20 000 K bis 25 000 K 18 736 S

3 von mehr als 25 000 K bis 30 000 K 20 613 S

4 von mehr als 30 000 K bis 40 000 K 22 566 S

5 von mehr als 40 000 K bis 50 000 K 23 706 S

6 von mehr als 50 000 K bis 60 000 K 26 140 S

7 von mehr als 60 000 K bis 80 000 K 29 171 S

8 von mehr als 80 000 K bis 100 000 K 32 211 S

9 von mehr als 100 000 K 37 684 S

Artikel VI

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

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