Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2001-02-21
Status Aufgehoben · 2002-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, aber gegenstandslos (vgl.

BGBl. III Nr. 39/2003).

Zwar kein formelles Außerkrafttreten, aber gegenstandslos (vgl.

BGBl. III Nr. 39/2003).

Die Multilaterale Vereinbarung M93 gemäß Rn. 2010 betreffend die Beförderung von bestimmten Stoffen und Gegenständen der Kennzeichnungsnummer UN 0501, 0502, 0503 und 0504 (BGBl. III Nr. 22/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2000) wurde von Deutschland am 13. Dezember 2000 unterzeichnet.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.