Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
168/2003).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 34 Abs. 2 des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2001, wird verordnet:
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
168/2003).
Wahltage
§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2001 werden der 15., 16. und 17. Mai 2001 festgelegt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
168/2003).
Fristen
§ 2. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:
```
```
```
März 2001 - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von
```
Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen
gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998 (§ 12
Abs. 1 HSWO 2001)
```
```
```
März 2001 - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 17 HSWO
```
2001)
- Beginn der Einbringungsfrist für
Wahlvorschläge (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)
- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen
(§ 25 Abs. 1 HSWO 2001)
```
```
```
März 2001 - Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem
```
Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen
Studierenden an Universitäten gemäß § 4a
Abs. 1 HSG 1998 (§ 15 Abs. 7 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem
Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen
Studierenden an den Bildungseinrichtungen
gemäß § 4a Abs. 2 und 4 HSG 1998 (§ 15 Abs. 8
HSWO 2001)
```
```
```
April 2001 - Letzter Termin für die Bekanntgabe jener
```
Studierenden, die aus dem Wählerinnen- und
Wählerverzeichnis für die Wahl zur
Bundesvertretung der Studierenden zu streichen
sind und Bekanntgabe der Wahlkommission bzw.
Unterkommission, an welcher diese Studierenden
wahlberechtigt sind (§ 16 Abs. 1 HSWO 2001)
```
```
```
April 2001 - Letzter Termin für die Übermittlung bzw.
```
Bereitstellung der Wählerinnen- und
Wählerverzeichnisse für alle Organe der
Hochschülerschaften an den Universitäten und
für die Bundesvertretung der Studierenden
(§ 16 Abs. 2 und 4 HSWO 2001)
- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18
Abs. 1 HSWO 2001)
- Beginn der Frist für die Einbringung
schriftlicher Einsprüche gegen die
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18
Abs. 2 HSWO 2001)
```
```
```
April 2001 - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
```
und Kandidaturen (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)
```
```
```
April 2001 - Ende der Einsichtnahmefrist in die
```
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18
Abs. 1 HSWO 2001)
- Ende der Frist für die Einbringung
schriftlicher Einsprüche gegen die
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18
Abs. 2 HSWO 2001)
- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von
Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen bei
den Hochschülerschaften an den Universitäten
(§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)
```
```
```
Mai 2001 - Letzter Termin für die Vorlage der
```
Verbesserungen von Wahlvorschlägen und
Kandidaturen (§ 26 Abs. 3 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Rückziehung von
Wahlvorschlägen (§ 27 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Rückziehung von
Kandidaturen (§ 27 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Verlautbarung der
Wahlzeiten und Wahllokale (§ 30 HSWO 2001)
```
```
```
Mai 2001 - Letzter Termin für Entscheidungen der
```
Wahlkommissionen über Einsprüche gegen
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18
Abs. 4 und 5 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Herstellung des
Einvernehmens über die unterscheidenden
Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 20 Abs. 1
HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Zurückziehung von
Unterstützungserklärungen (§ 24 Abs. 6 HSWO
2001)
```
```
```
Mai 2001 - Letzter Termin für die Verlautbarung der
```
(verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen
(§ 29 Abs. 2 HSWO 2001)
```
```
```
Mai 2001 - Erster Wahltag
```
- Letzter Termin für die Konstituierung der
Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den
Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11
Abs. 2 HSWO 2001)
```
```
```
Mai 2001 - Zweiter Wahltag
```
```
```
```
Mai 2001 - Dritter Wahltag
```
- Erster Termin für die Verlautbarung der
Wahlergebnisse (§ 51 HSWO 2001)
```
```
```
Mai 2001 - Letzter Termin für die Verlautbarung der
```
Wahlergebnisse (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate
(§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)
- Letzter Termin für die Verständigung der
Gewählten (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)
```
```
binnen zwei Wochen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der
ab Verlautbarung Bundesvertretung (§ 53 Abs. 2 HSWO 2001)
des jeweiligen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der
Wahlergebnisses Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und
Studienrichtungsvertretungen (§ 54 Abs. 2 HSWO
2001)
```
```
```
Juli 2001 - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 1
```
und § 12 Abs. 1 HSG 1998)
```
```