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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen für die Hochschülerschaftswahlen 2001

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

168/2003).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 34 Abs. 2 des Hochschülerschaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2001, wird verordnet:

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

168/2003).

Wahltage

§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2001 werden der 15., 16. und 17. Mai 2001 festgelegt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.

168/2003).

Fristen

§ 2. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

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22.

März 2001 - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von

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Unterkommissionen an den Bildungseinrichtungen

gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 bis 9 HSG 1998 (§ 12

Abs. 1 HSWO 2001)

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27.

März 2001 - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 17 HSWO

```

2001)

- Beginn der Einbringungsfrist für

Wahlvorschläge (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen

(§ 25 Abs. 1 HSWO 2001)

```


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29.

März 2001 - Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem

```

Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen

Studierenden an Universitäten gemäß § 4a

Abs. 1 HSG 1998 (§ 15 Abs. 7 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Bekanntgabe der dem

Stichtag entsprechenden Daten der ordentlichen

Studierenden an den Bildungseinrichtungen

gemäß § 4a Abs. 2 und 4 HSG 1998 (§ 15 Abs. 8

HSWO 2001)

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5.

April 2001 - Letzter Termin für die Bekanntgabe jener

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Studierenden, die aus dem Wählerinnen- und

Wählerverzeichnis für die Wahl zur

Bundesvertretung der Studierenden zu streichen

sind und Bekanntgabe der Wahlkommission bzw.

Unterkommission, an welcher diese Studierenden

wahlberechtigt sind (§ 16 Abs. 1 HSWO 2001)

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12.

April 2001 - Letzter Termin für die Übermittlung bzw.

```

Bereitstellung der Wählerinnen- und

Wählerverzeichnisse für alle Organe der

Hochschülerschaften an den Universitäten und

für die Bundesvertretung der Studierenden

(§ 16 Abs. 2 und 4 HSWO 2001)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 1 HSWO 2001)

- Beginn der Frist für die Einbringung

schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 2 HSWO 2001)

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19.

April 2001 - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

```

und Kandidaturen (§ 19 Abs. 1 HSWO 2001)

```


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26.

April 2001 - Ende der Einsichtnahmefrist in die

```

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 1 HSWO 2001)

- Ende der Frist für die Einbringung

schriftlicher Einsprüche gegen die

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 2 HSWO 2001)

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von

Unterkommissionen bei den Wahlkommissionen bei

den Hochschülerschaften an den Universitäten

(§ 11 Abs. 2 HSWO 2001)

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1.

Mai 2001 - Letzter Termin für die Vorlage der

```

Verbesserungen von Wahlvorschlägen und

Kandidaturen (§ 26 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Rückziehung von

Wahlvorschlägen (§ 27 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Rückziehung von

Kandidaturen (§ 27 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Verlautbarung der

Wahlzeiten und Wahllokale (§ 30 HSWO 2001)

```


```

```

3.

Mai 2001 - Letzter Termin für Entscheidungen der

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Wahlkommissionen über Einsprüche gegen

Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 18

Abs. 4 und 5 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Herstellung des

Einvernehmens über die unterscheidenden

Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 20 Abs. 1

HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von

Unterstützungserklärungen (§ 24 Abs. 6 HSWO

2001)

```


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7.

Mai 2001 - Letzter Termin für die Verlautbarung der

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(verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen

(§ 29 Abs. 2 HSWO 2001)

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```

15.

Mai 2001 - Erster Wahltag

```

- Letzter Termin für die Konstituierung der

Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den

Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 11

Abs. 2 HSWO 2001)

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16.

Mai 2001 - Zweiter Wahltag

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17.

Mai 2001 - Dritter Wahltag

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- Erster Termin für die Verlautbarung der

Wahlergebnisse (§ 51 HSWO 2001)

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24.

Mai 2001 - Letzter Termin für die Verlautbarung der

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Wahlergebnisse (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate

(§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

- Letzter Termin für die Verständigung der

Gewählten (§ 13 Abs. 3 HSWO 2001)

```


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binnen zwei Wochen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der

ab Verlautbarung Bundesvertretung (§ 53 Abs. 2 HSWO 2001)

des jeweiligen - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der

Wahlergebnisses Universitätsvertretungen,

Fakultätsvertretungen und

Studienrichtungsvertretungen (§ 54 Abs. 2 HSWO

2001)

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1.

Juli 2001 - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 1

```

und § 12 Abs. 1 HSG 1998)

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