Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, durch den Verfassungsgerichtshof

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2001-03-28
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

1.

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Dezember 2000, V 42-44/00-9, V 49/00-9 und V 52-53/00-9, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zugestellt am 16. Jänner 2001, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Zl. 551.352/140-VIII/1/99, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 22. September 1999, als gesetzwidrig aufgehoben.

2.

Die Verordnung ist nicht mehr anzuwenden.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.