Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Krems an der Donau
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Krems an der Donau errichtet.
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