Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Horn
Geltender Text a fecha 2001-05-17
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Horn errichtet.