Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Zeitpunkt der Einführung des Euro in der Verrechnung des Bundeshaushaltes
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 101 Abs. 7 des Bundesgesetzes vom 4. April 1986 über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz - BHG), BGBl. Nr. 213, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:
§ 1. Die Verrechnung nach den §§ 78 bis 86 des BHG hat für das Finanzjahr 2001 ab dem 2. Juli 2001 in Euro zu erfolgen.
§ 2. Die Kassenabrechnungen gemäß § 87 BHG können für das Finanzjahr 2001 noch in Schilling erfolgen. Ab dem Finanzjahr 2002 sind diese nur mehr in Euro zu erstellen.
§ 3. Die Abrechnungen des Barzahlungsverkehrs der Zahlstellen gemäß § 6 Abs. 4 und § 8 Abs. 4 BHG können noch bis zum 28. Februar 2002 in Schilling erfolgen.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.