Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung des Internationalen Entwicklungsrechtsinstituts
Nach Mitteilungen der Italienischen Regierung ist das Übereinkommen zur Gründung des Internationalen Entwicklungsrechtsinstituts (BGBl. Nr. 283/1994) zwischen Österreich und nachstehenden Staaten mit 17. März 1994 in Kraft getreten:
Ägypten, China, Frankreich, Italien, Niederlande, Philippinen, Senegal, Sudan, Tunesien, Vereinigte Staaten.
Weiteren Mitteilungen der Italienischen Regierung zufolge haben seither folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:
Australien 10. Juli 2000
Bulgarien 5. Juni 1996
Ecuador 5. Februar 1998
Kolumbien 18. Juni 1998
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