Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Typ Sonstige
Veröffentlichung 2001-08-04
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
Änderungshistorie JSON API

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Österreichischer Bundesverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Nominale von 70 000 000 Schilling bestmöglich zu veräußern.

§ 2. Der Veräußerungsvorgang gemäß § 1 ist von allen bundesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.