Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Lehrgang "Ausbildung zum/r professionellen TänzerIn", Salzburg Experimental Academy of Dance (SEAD)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:
§ 1. Die Salzburg Experimental Academy of Dance (SEAD) ist berechtigt, den Lehrgang "Ausbildung zum/r professionellen TänzerIn" als "Lehrgang universitären Charakters" zu bezeichnen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 31. August 2001 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 31. Juli 2005 außer Kraft.
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