Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (9. ÖBB-Ü-VO)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2000 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von 30,000 Millionen Schilling ergibt:
Donauachse
Bahnhof Flughafen Wien; Umbau
Raum Wien
Verbindung Schnellbahnstammstrecke - Ostbahn (Rahmenplanung)
§ 1. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von 2,180 Millionen Euro ergibt:
Donauachse
Bahnhof Flughafen Wien; Umbau
Raum Wien
Verbindung Schnellbahnstammstrecke - Ostbahn (Rahmenplanung)
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen wird folgendes Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von 48,500 Millionen Schilling ergibt:
Pontebbana-Achse
Wr. Neustadt; Errichtung Abstellanlage, Freiladeanlage ua.
§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen wird folgendes Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von 3,525 Millionen Euro ergibt:
Pontebbana-Achse
Wr. Neustadt; Errichtung Abstellanlage, Freiladeanlage ua.
§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von insgesamt 1 600,000 Millionen Schilling ergibt:
Donauachse
Linz Kleinmünchen - Linz Vbf.; viergleisiger Ausbau der Westbahn Linz Hbf.; Einbindung der viergleisigen Westbahn
Linz Hbf.; Einbindung der Linzer Lokalbahn
§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von insgesamt 116,277 Millionen Euro ergibt:
Donauachse
Linz Kleinmünchen - Linz Vbf.; viergleisiger Ausbau der Westbahn Linz Hbf.; Einbindung der viergleisigen Westbahn
Linz Hbf.; Einbindung der Linzer Lokalbahn
§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2001 in der Höhe von insgesamt 122,090 Millionen Euro ergibt:
Donauachse
Linz Kleinmünchen - Linz Vbf.; viergleisiger Ausbau der Westbahn Linz Hbf.; Einbindung der viergleisigen Westbahn (2) Linz Hbf.; Einbindung der Linzer Lokalbahn
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