Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-09-15
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird der Amtssitz der Notarstelle Dornbirn II (derzeitiger Amtsinhaber: öffentlicher Notar Dr. Gerhard Hammer) mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 nach Lustenau verlegt.

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