Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Verlegung einer Notarstelle von Dornbirn nach Lustenau
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird der Amtssitz der Notarstelle Dornbirn II (derzeitiger Amtsinhaber: öffentlicher Notar Dr. Gerhard Hammer) mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 nach Lustenau verlegt.
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