Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz
Geltender Text a fecha 2001-09-14
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.