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Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Bregenz

Geltender Text a fecha 2001-09-14

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bregenz errichtet.