Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder)

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2001-10-10
Status Aufgehoben · 2016-05-11
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) wurde von der Neuapostolischen Kirche in Österreich erlassen und wird hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Anlage

Lehrplan für den neuapostolischen Religionsunterricht desBerufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen (ausgenommen dieSonderschule für schwerstbehinderte Kinder)

Lehr- und Bildungsziel:

Der Religionsunterricht stellt sich die Aufgabe, die Jugend entsprechend dem christlichen Ideal religiös-sittlich zu erziehen und sie zu befähigen, ein erfülltes Gemeindeleben zu führen. Aufbauend auf dem bis zur 8. Schulstufe erworbenen Wissen soll eine Vertiefung des Verständnisses der Lehre der Kirche erzielt werden. Dadurch soll der Jugendliche befähigt werden, sich mit den auftretenden Lebens- und Glaubensfragen erfolgreich auseinanderzusetzen, sich dazu ein sicheres und selbständiges Urteil zu bilden sowie seinen Mitmenschen tolerant und liebevoll zu begegnen, um in weiterer Folge auch seine Aufgaben und Verpflichtungen im Berufsleben, in Staat und Gesellschaft bewältigen zu können.

Dem jungen Menschen soll ein umfassender Überblick über alle Lebens- und Glaubensfragen geboten werden. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den entwicklungsbedingten Problemen und der Konfrontation mit dem gegenwärtigen Weltbild zu. Die sachliche Auseinandersetzung mit allen den Glauben berührenden Fragen soll den jungen Menschen befähigen, seine Aufgabe in Kirche und Gemeinde als mündiger Christ im Geiste des Evangeliums zu erfüllen. Dadurch soll er in seiner gesamten Lebensführung Gott und der Gemeinde Ehre bereiten.

Allgemeine Bemerkungen und didaktische Grundsätze:

Verstärkt beachtet werden muss, dass das Bildungsziel nicht allein durch den Unterricht erreicht werden kann. Der ständige Bezug auf die Umweltsituation des Schülers und seine Stellung in der Gemeinschaft ist unerlässlich. Das Unterrichtsergebnis darf sich nicht allein in den vorgegebenen Aussagen erschöpfen. Der Schüler soll vielmehr zur Beantwortung seiner persönlichen Fragen und zur Bewältigung seiner individuellen Probleme geführt werden. Seine Persönlichkeit soll im Hinblick auf sein Glaubensverhältnis und Glaubensleben sowie auf seine Aufgaben in der Gesellschaft und im Staat entwickelt werden. Unter dem Aspekt der Berufsvorbereitung sollen auch Fragen zum eigenen Charakter, Interessen, Fähigkeiten, Wünsche und Ziele bezüglich der Berufswahl behandelt werden.

Gebet und Lied nehmen einen wichtigen Platz im Unterricht ein. Dabei soll das “Lernen mit allen Sinnen” und das Vorgehen in kleinen Schritten berücksichtigt werden, damit der Sprung von der Einführung und Einübung zur Vertiefung vollzogen werden kann.

Lehrstoff:

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