Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-10-24
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status Aufgehoben · 2002-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Formulare auf:

SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss

SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegattin, Ehegatte

SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird

§ 2. (1) Diese Verordnung ist auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2001/02 anzuwenden.

(2) Die Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 271/2000, tritt außer Kraft.

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.

Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz. RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.