Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Auflassung der Notarstelle Geras
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des 16. Oktober 2001 aufgelassen.
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