Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistenz (PKA-Ausbildungsordnung)

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2001-11-22
Status Aufgehoben · 2014-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 16
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2000, wird verordnet:

Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz

§ 1. (1) Der Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (PKA) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrberufs entsprechenden Form (Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent oder Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

1.

Angebote einholen und bei Einkaufsgesprächen und bei der Sortimentsgestaltung mitwirken;

2.

Waren bestellen, Lieferungen überwachen und Lager betreuen;

3.

Maßnahmen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferung oder Gewährleistungsfällen setzen;

4.

im gesetzlichen Rahmen Identitätsprüfungen durchführen und an der Herstellung von Arzneimitteln mitwirken sowie die damit verbundene sachgerechte Reinigung durchführen;

5.

im gesetzlichen Rahmen Kundengespräche und Verkaufsgespräche führen sowie die Apotheker beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel unterstützen;

6.

bei den pharmazeutisch-fachlichen Aufzeichnungen bis zur Unterschriftsreife mitwirken;

7.

bei der Abfallvermeidung und Abfallentsorgung mitwirken;

8.

bei der Preiskalkulation mitwirken;

9.

Rechnungen erstellen und den Zahlungsverkehr bis zur Unterschriftsreife durchführen;

10.

Rechnungen an die begünstigten Bezieher taxieren und erstellen;

11.

Bei der betrieblichen Buchführung, Kostenrechnung und Inventur mitwirken;

12.

Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, pflegen und auswerten;

13.

EDV-Einrichtungen mit Textverarbeitungs- und apothekenspezifischen Programmen bedienen;

14.

Auslagen und andere Werbemittel gestalten sowie an der Produktplatzierung mitwirken.

Berufsbild

§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.

```


```

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

```


```

```

1.

Lehrbetrieb

```

```


```

1.1 Aufgaben und Marktstellung des Lehrbetriebes

```


```

1.1.1 Kenntnis der Kenntnis des Kundenkreises mit seinen

besonderen Bedürfnissen und seinem Verhalten

Stellung der

Apotheke

insbesondere

Betriebspflicht,

Verschwiegenheit,

Standessitte der

Apotheker

```


```

1.1.2 Kenntnis der Kenntnis über die Grundkenntnisse des

Aufgaben der Abgrenzung von Systems der

Apotheke im Warensortiment und bedarfsgerecht

Gesundheitswesen Tätigkeitsbereich verteilten Apotheken

```


```

1.1.3 - Grundkenntnisse Grundkenntnisse der

der gesetzlichen Berufsorganisationen

und freiwilligen der österreichischen

Interessen- Apotheker

vertretungen der

Pharmazeutisch-

kaufmännischen

Assistenten

```


```

1.2 Betriebseinrichtung, Hygiene, Arbeitssicherheit und

Unfallverhütung

```


```

1.2.1 Kenntnis der - -

Betriebsräume und

ihrer

Zweckbestimmung

```


```

1.2.2 Anwenden hygienischer Grundregeln -

```


```

1.2.3 Funktionsgerechtes Anwenden der betrieblichen Einrichtungen

und der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel

```


```

1.2.4 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht

kommenden Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und

Umwelt

```


```

1.2.5 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen

Vorschriften

```


```

1.3 Ausbildung im dualen System

```


```

1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden

Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)

```


```

1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über

wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

```


```

1.4 Organisation und Warenwirtschaft

```


```

1.4.1 Kenntnis des Kenntnis der Kenntnis der

organisatorischen Rechtsgrundlagen Betriebs- und

Aufbaus sowie der der Rechtsform des

Aufgaben und Aufgabenteilung Lehrbetriebes

Zuständigkeiten in der Apotheke,

der einzelnen insbesondere der

Betriebsbereiche Fachkräfte-

verordnung

```


```

1.4.2 - Kenntnis über die -

betrieblichen

Arbeitsabläufe und

die betriebliche

Warenbewegung

```


```

1.4.3 Grundkenntnisse Durchführung der EDV-gestützten oder

der EDV- lochkartenmäßigen Erfassung,

gestützten oder Steuerung und Kontrolle der

lochkartenmäßigen betrieblichen Warenbewegung

Erfassung,

Steuerung und

Kontrolle der

betrieblichen

Warenbewegung

```


```

1.5 Verwaltung

```


```

1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit

Arbeiten bei Posteingang, Formularen und

Postausgang, Ablage und Evidenz Vordrucken

```


```

1.5.2 Grundkenntnisse Führen von Statistiken, Karteien oder

der EDV- Dateien

gestützten

Karteiführung

```


```

1.5.3 - - Grundkenntnisse über

betriebliche Risken

und deren

Versicherungs-

möglichkeiten sowie

über Schadensmeldungen

```


```

1.5.4 Grundkenntnisse - -

über den Verkehr

mit den für den

Lehrbetrieb und

den Lehrling

wichtigen

Behörden,

Sozialver-

sicherungsträgern

und

Organisationen

der Arbeitgeber

und Arbeitnehmer

```


```

```

2.

Waren, Rohstoffe und Dienstleistungen

```

```


```

2.1 Warensortiment und Dienstleistungsangebot

```


```

2.1.1 Kenntnis der Erwartungen von Kunden, Grundkenntnisse der

Ärzten, Krankenkassen und Marktforschung

Öffentlichkeit/Gesundheitspolitik

```


```

2.1.2 Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der

fachlichen Einteilung, Breite, Tiefe, Herkunft, Eigenschaft,

Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie

Verwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Waren

```


```

2.1.3 Kenntnis der das betriebliche Warensortiment bestimmenden

Faktoren, die sich aus Standort, Kundenkreis,

Wettbewerbssituation, Preisgestaltung, Einkaufs- und

Verkaufsmöglichkeiten ergeben

```


```

2.1.4 - Grundkenntnisse der

Nachschlagemöglichkeiten in der

Fachliteratur einschließlich

EDV-Unterstützung

```


```

2.1.5 Verwenden der handels- und branchenüblichen

Produktbezeichnungen, Nomenklatur und Fachausdrücke, der

handels- und branchenüblichen Maße, Mengen- und

Verpackungseinheiten

```


```

2.1.6 Anwenden der Vorschriften über Produktkennzeichnung in der

Apotheke

```


```

2.1.7 Kenntnis über die Gefahren beim Umgang mit Chemikalien,

insbesondere mit Separanda, Venena, Suchtgiften und

Giftstoffen

```


```

2.1.8 Richtiger und sicherer Umgang mit Chemikalien, insbesondere

mit Separanda, Venena, Suchtgiften und Giftstoffen

```


```

2.1.9 - Einfache Anwendungen des Arzneibuches

```


```

2.1.10 Grundkenntnisse über Arzneimittel und -

Arzneispezialitäten und über die

Zulässigkeit deren Abgabe

entsprechend der

Abgrenzungsverordnung bzw. eines

Zulassungsbescheides

```


```

2.1.11 Erkennen apothekenüblicher Drogen

```


```

2.1.12 Grundkenntnisse Kenntnis der Arzneimittel, die

der Arzneimittel, Pharmazeutisch-kaufmännische

die Assistenten abgeben dürfen,

Pharmazeutisch- und von deren Wirkung

kaufmännische

Assistenten

abgeben dürfen

```


```

2.1.13 Mitwirken an der umweltgerechten -

Entsorgung von Arzneimitteln und

Laborchemikalien einschließlich

richtiger Suchtgiftentsorgung

```


```

2.1.14 - Kenntnis über die apothekenüblichen

Dienstleistungen

```


```

```

3.

Labortechnologie

```

```


```

3.1 Gefäße und Geräte

```


```

3.1.1 Arbeiten mit Aufbewahrungs- und Abgabegefäßen

```


```

3.1.2 Handhabung und Reinigung der Geräte und Apparaturen

```


```

3.1.3 Erkennen von Fehlern an Geräten und Behebung einfacher

Fehler

```


```

3.2 Verfahren

```


```

3.2.1 Kenntnis der wichtigsten Rohstoffe und Laborchemikalien

```


```

3.2.2 Herstellung Kenntnis der Arzneiformen

apothekenüblicher

Arzneiformen

```


```

3.2.3 Zerkleinern, - -

Sieben,

Herstellen von

Lösungen,

Extrahieren

```


```

3.2.4 Dekantieren, Kolieren, -

Filtrieren, Abpressen

```


```

3.2.5 Trocknen, Kenntnis über andere -

Destillieren, Entkeimungsverfahren

Entkeimen

```


```

3.2.6 Wägen, Grundkenntnisse anderer wichtiger

Volumenmessung, Messverfahren

Temperatur-

messungen

```


```

3.2.7 - Vorbereitung von Kenntnis der

Analysegängen wichtigsten

qualitativen

Analysemethoden

```


```

3.2.8 - Identitätsprüfung der Arzneimittel, die

Pharmazeutisch-kaufmännische

Assistenten abgeben dürfen

```


```

3.2.9 - Dokumentieren von -

Fertigungs-

schritten

(In-process-

Kontrolle)

```


```

3.2.10 - Führen von Prüfprotokollen

```


```

3.2.11 Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen und

Umweltauflagen und Gefahren für Gesundheit und Umwelt

```


```

3.2.12 Beachten der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen und

Umweltauflagen

```


```

```

4.

Einkauf und Verkauf

```

```


```

4.1 Warenbeschaffung

```


```

4.1.1 - Grundkenntnisse Kenntnis der

der Einkaufs- Einkaufsmöglichkeiten

möglichkeiten und und Bezugsquellen von

Bezugsquellen von Apotheken und der

Apotheken organisatorischen

Durchführung des

Einkaufs

```


```

4.1.2 Mitwirken bei der - Kenntnis der

Ermittlung des Bestellsysteme und

Bedarfs Bedarfsermittlungs-

möglichkeiten

```


```

4.1.3 Vorbereiten von Bestellen der -

Waren- Waren

bestellungen,

Mitwirken bei

Warenbestellungen

```


```

4.1.4 - Überwachen der Maßnahmen bei

Liefertermine Lieferverzug

```


```

4.1.5 - - Einholen, Bearbeiten

und Prüfen von

Angeboten

```


```

4.1.6 - Grundkenntnisse über wichtige

Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem

Einkauf, wie Einkaufskonditionen, Liefer-

und Zahlungsbedingungen

```


```

4.2 Warenannahme und Warenübernahme

```


```

4.2.1 - - Kenntnis der

rechtlichen Einstufung

der Waren nach

Arzneimittel-,

Lebensmittel- und

Medizinproduktegesetz

```


```

4.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der gelieferten

Waren mit Lieferpapieren,

Identitätsprüfung, Arbeiten bei der

Behandlung der Wareneingangsbelege

```


```

4.2.3 - Feststellen von Ergreifen von

Mängeln und Maßnahmen bei Mängeln

Schäden bei Waren und Schäden bei Waren

und Verpackung und Verpackung

```


```

4.2.4 Grundkenntnisse Mitwirken an der Suchtgiftübernahme und

des Führung des Suchtgiftbuches

Suchtgiftrechts

```


```

4.3 Waren- und Rohstofflagerung

```


```

4.3.1 Kenntnis der Lagervorschriften in der Apotheke gemäß

Apothekenbetriebsordnung, insbesondere auch für Arzneimittel,

Ergänzungssortiment, Gifte und Laborchemikalien

```


```

4.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme

auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der

Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten

```


```

4.3.3 - Kenntnis der Lagerorganisationssysteme

```


```

4.3.4 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers,

Feststellen des Lagerbedarfs, Überwachen

des Lagerbestandes

```


```

4.4 Verkaufsvorbereitung

Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.