Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung im Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistenz (PKA-Ausbildungsordnung)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2000, wird verordnet:
Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz
§ 1. (1) Der Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (PKA) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
(2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrberufs entsprechenden Form (Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent oder Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin) zu bezeichnen.
Berufsprofil
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Angebote einholen und bei Einkaufsgesprächen und bei der Sortimentsgestaltung mitwirken;
Waren bestellen, Lieferungen überwachen und Lager betreuen;
Maßnahmen bei Lieferverzug, Nichtlieferung, Fehllieferung oder Gewährleistungsfällen setzen;
im gesetzlichen Rahmen Identitätsprüfungen durchführen und an der Herstellung von Arzneimitteln mitwirken sowie die damit verbundene sachgerechte Reinigung durchführen;
im gesetzlichen Rahmen Kundengespräche und Verkaufsgespräche führen sowie die Apotheker beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel unterstützen;
bei den pharmazeutisch-fachlichen Aufzeichnungen bis zur Unterschriftsreife mitwirken;
bei der Abfallvermeidung und Abfallentsorgung mitwirken;
bei der Preiskalkulation mitwirken;
Rechnungen erstellen und den Zahlungsverkehr bis zur Unterschriftsreife durchführen;
Rechnungen an die begünstigten Bezieher taxieren und erstellen;
Bei der betrieblichen Buchführung, Kostenrechnung und Inventur mitwirken;
Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, pflegen und auswerten;
EDV-Einrichtungen mit Textverarbeitungs- und apothekenspezifischen Programmen bedienen;
Auslagen und andere Werbemittel gestalten sowie an der Produktplatzierung mitwirken.
Berufsbild
§ 3. (1) Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten, nach Abschnitten und Absätzen geordneten und gereihten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass sie nach einer Einführung erweitert, vertieft und schließlich in der betrieblichen Praxis fachgerecht angewendet werden.
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Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr
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Lehrbetrieb
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1.1 Aufgaben und Marktstellung des Lehrbetriebes
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1.1.1 Kenntnis der Kenntnis des Kundenkreises mit seinen
besonderen Bedürfnissen und seinem Verhalten
Stellung der
Apotheke
insbesondere
Betriebspflicht,
Verschwiegenheit,
Standessitte der
Apotheker
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1.1.2 Kenntnis der Kenntnis über die Grundkenntnisse des
Aufgaben der Abgrenzung von Systems der
Apotheke im Warensortiment und bedarfsgerecht
Gesundheitswesen Tätigkeitsbereich verteilten Apotheken
```
```
1.1.3 - Grundkenntnisse Grundkenntnisse der
der gesetzlichen Berufsorganisationen
und freiwilligen der österreichischen
Interessen- Apotheker
vertretungen der
Pharmazeutisch-
kaufmännischen
Assistenten
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```
1.2 Betriebseinrichtung, Hygiene, Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung
```
```
1.2.1 Kenntnis der - -
Betriebsräume und
ihrer
Zweckbestimmung
```
```
1.2.2 Anwenden hygienischer Grundregeln -
```
```
1.2.3 Funktionsgerechtes Anwenden der betrieblichen Einrichtungen
und der technischen Betriebsmittel und Hilfsmittel
```
```
1.2.4 Kenntnis der Unfallgefahren sowie der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht
kommenden Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und
Umwelt
```
```
1.2.5 Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen
Vorschriften
```
```
1.3 Ausbildung im dualen System
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```
1.3.1 Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden
Verpflichtungen (§§ 9 und 10 des Berufsausbildungsgesetzes)
```
```
1.3.2 Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über
wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten
```
```
1.4 Organisation und Warenwirtschaft
```
```
1.4.1 Kenntnis des Kenntnis der Kenntnis der
organisatorischen Rechtsgrundlagen Betriebs- und
Aufbaus sowie der der Rechtsform des
Aufgaben und Aufgabenteilung Lehrbetriebes
Zuständigkeiten in der Apotheke,
der einzelnen insbesondere der
Betriebsbereiche Fachkräfte-
verordnung
```
```
1.4.2 - Kenntnis über die -
betrieblichen
Arbeitsabläufe und
die betriebliche
Warenbewegung
```
```
1.4.3 Grundkenntnisse Durchführung der EDV-gestützten oder
der EDV- lochkartenmäßigen Erfassung,
gestützten oder Steuerung und Kontrolle der
lochkartenmäßigen betrieblichen Warenbewegung
Erfassung,
Steuerung und
Kontrolle der
betrieblichen
Warenbewegung
```
```
1.5 Verwaltung
```
```
1.5.1 Einschlägige Schriftverkehrsarbeiten, Arbeiten mit
Arbeiten bei Posteingang, Formularen und
Postausgang, Ablage und Evidenz Vordrucken
```
```
1.5.2 Grundkenntnisse Führen von Statistiken, Karteien oder
der EDV- Dateien
gestützten
Karteiführung
```
```
1.5.3 - - Grundkenntnisse über
betriebliche Risken
und deren
Versicherungs-
möglichkeiten sowie
über Schadensmeldungen
```
```
1.5.4 Grundkenntnisse - -
über den Verkehr
mit den für den
Lehrbetrieb und
den Lehrling
wichtigen
Behörden,
Sozialver-
sicherungsträgern
und
Organisationen
der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
```
```
```
Waren, Rohstoffe und Dienstleistungen
```
```
```
2.1 Warensortiment und Dienstleistungsangebot
```
```
2.1.1 Kenntnis der Erwartungen von Kunden, Grundkenntnisse der
Ärzten, Krankenkassen und Marktforschung
Öffentlichkeit/Gesundheitspolitik
```
```
2.1.2 Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der
fachlichen Einteilung, Breite, Tiefe, Herkunft, Eigenschaft,
Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie
Verwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Waren
```
```
2.1.3 Kenntnis der das betriebliche Warensortiment bestimmenden
Faktoren, die sich aus Standort, Kundenkreis,
Wettbewerbssituation, Preisgestaltung, Einkaufs- und
Verkaufsmöglichkeiten ergeben
```
```
2.1.4 - Grundkenntnisse der
Nachschlagemöglichkeiten in der
Fachliteratur einschließlich
EDV-Unterstützung
```
```
2.1.5 Verwenden der handels- und branchenüblichen
Produktbezeichnungen, Nomenklatur und Fachausdrücke, der
handels- und branchenüblichen Maße, Mengen- und
Verpackungseinheiten
```
```
2.1.6 Anwenden der Vorschriften über Produktkennzeichnung in der
Apotheke
```
```
2.1.7 Kenntnis über die Gefahren beim Umgang mit Chemikalien,
insbesondere mit Separanda, Venena, Suchtgiften und
Giftstoffen
```
```
2.1.8 Richtiger und sicherer Umgang mit Chemikalien, insbesondere
mit Separanda, Venena, Suchtgiften und Giftstoffen
```
```
2.1.9 - Einfache Anwendungen des Arzneibuches
```
```
2.1.10 Grundkenntnisse über Arzneimittel und -
Arzneispezialitäten und über die
Zulässigkeit deren Abgabe
entsprechend der
Abgrenzungsverordnung bzw. eines
Zulassungsbescheides
```
```
2.1.11 Erkennen apothekenüblicher Drogen
```
```
2.1.12 Grundkenntnisse Kenntnis der Arzneimittel, die
der Arzneimittel, Pharmazeutisch-kaufmännische
die Assistenten abgeben dürfen,
Pharmazeutisch- und von deren Wirkung
kaufmännische
Assistenten
abgeben dürfen
```
```
2.1.13 Mitwirken an der umweltgerechten -
Entsorgung von Arzneimitteln und
Laborchemikalien einschließlich
richtiger Suchtgiftentsorgung
```
```
2.1.14 - Kenntnis über die apothekenüblichen
Dienstleistungen
```
```
```
Labortechnologie
```
```
```
3.1 Gefäße und Geräte
```
```
3.1.1 Arbeiten mit Aufbewahrungs- und Abgabegefäßen
```
```
3.1.2 Handhabung und Reinigung der Geräte und Apparaturen
```
```
3.1.3 Erkennen von Fehlern an Geräten und Behebung einfacher
Fehler
```
```
3.2 Verfahren
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```
3.2.1 Kenntnis der wichtigsten Rohstoffe und Laborchemikalien
```
```
3.2.2 Herstellung Kenntnis der Arzneiformen
apothekenüblicher
Arzneiformen
```
```
3.2.3 Zerkleinern, - -
Sieben,
Herstellen von
Lösungen,
Extrahieren
```
```
3.2.4 Dekantieren, Kolieren, -
Filtrieren, Abpressen
```
```
3.2.5 Trocknen, Kenntnis über andere -
Destillieren, Entkeimungsverfahren
Entkeimen
```
```
3.2.6 Wägen, Grundkenntnisse anderer wichtiger
Volumenmessung, Messverfahren
Temperatur-
messungen
```
```
3.2.7 - Vorbereitung von Kenntnis der
Analysegängen wichtigsten
qualitativen
Analysemethoden
```
```
3.2.8 - Identitätsprüfung der Arzneimittel, die
Pharmazeutisch-kaufmännische
Assistenten abgeben dürfen
```
```
3.2.9 - Dokumentieren von -
Fertigungs-
schritten
(In-process-
Kontrolle)
```
```
3.2.10 - Führen von Prüfprotokollen
```
```
3.2.11 Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen und
Umweltauflagen und Gefahren für Gesundheit und Umwelt
```
```
3.2.12 Beachten der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen und
Umweltauflagen
```
```
```
Einkauf und Verkauf
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```
```
4.1 Warenbeschaffung
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```
4.1.1 - Grundkenntnisse Kenntnis der
der Einkaufs- Einkaufsmöglichkeiten
möglichkeiten und und Bezugsquellen von
Bezugsquellen von Apotheken und der
Apotheken organisatorischen
Durchführung des
Einkaufs
```
```
4.1.2 Mitwirken bei der - Kenntnis der
Ermittlung des Bestellsysteme und
Bedarfs Bedarfsermittlungs-
möglichkeiten
```
```
4.1.3 Vorbereiten von Bestellen der -
Waren- Waren
bestellungen,
Mitwirken bei
Warenbestellungen
```
```
4.1.4 - Überwachen der Maßnahmen bei
Liefertermine Lieferverzug
```
```
4.1.5 - - Einholen, Bearbeiten
und Prüfen von
Angeboten
```
```
4.1.6 - Grundkenntnisse über wichtige
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem
Einkauf, wie Einkaufskonditionen, Liefer-
und Zahlungsbedingungen
```
```
4.2 Warenannahme und Warenübernahme
```
```
4.2.1 - - Kenntnis der
rechtlichen Einstufung
der Waren nach
Arzneimittel-,
Lebensmittel- und
Medizinproduktegesetz
```
```
4.2.2 - Warenannahme, Vergleichen der gelieferten
Waren mit Lieferpapieren,
Identitätsprüfung, Arbeiten bei der
Behandlung der Wareneingangsbelege
```
```
4.2.3 - Feststellen von Ergreifen von
Mängeln und Maßnahmen bei Mängeln
Schäden bei Waren und Schäden bei Waren
und Verpackung und Verpackung
```
```
4.2.4 Grundkenntnisse Mitwirken an der Suchtgiftübernahme und
des Führung des Suchtgiftbuches
Suchtgiftrechts
```
```
4.3 Waren- und Rohstofflagerung
```
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4.3.1 Kenntnis der Lagervorschriften in der Apotheke gemäß
Apothekenbetriebsordnung, insbesondere auch für Arzneimittel,
Ergänzungssortiment, Gifte und Laborchemikalien
```
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4.3.2 Fachgerechtes Lagern und Pflegen der Waren unter Bedachtnahme
auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der
Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten
```
```
4.3.3 - Kenntnis der Lagerorganisationssysteme
```
```
4.3.4 - Verwalten und Kontrollieren des Lagers,
Feststellen des Lagerbedarfs, Überwachen
des Lagerbestandes
```
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4.4 Verkaufsvorbereitung
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