Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Knittelfeld
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes Leoben wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Knittelfeld errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.