Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldbach
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet:
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2002 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldbach errichtet.
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.