Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Bekanntmachung der im Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes geltenden Schwellenwerte

Typ Kundmachung
Veröffentlichung 2001-12-19
Status Aufgehoben · 2004-01-27
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 123/2001 werden nachstehende Gegenwerte der Schwellen- und Loswerte des Bundesvergabegesetzes 1997 in Euro und SZR kundgemacht.

Auftragsgegenstand in Euro in SZR

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Lieferaufträge

- der Zentralbeschaffungsstellen

(BMLV eingeschränkt; vgl. § 5) 162 293 130 000

- sonstige 200 000 -

- im Bereich der Wasser-,

Energie- und

Verkehrsversorgung 400 000 -

- im Telekommunikationsbereich 600 000 -

- Vorinformation bzw. regelmäßige

Bekanntmachung 750 000 -

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Bauaufträge und

Baukonzessionsaufträge

- Gesamtaufträge 5 000 000 -

- Einzellose 1 000 000 -

- Vorinformation bzw. regelmäßige

Bekanntmachung 5 000 000 -

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Dienstleistungsaufträge und

Wettbewerbe

- der Zentralbeschaffungsstellen 162 293 130 000

- sonstige 200 000 -

- im Bereich der Wasser-,

Energie- und

Verkehrsversorgung 400 000 -

- im Telekommunikationsbereich 600 000 -

- Einzellose 80 000 -

- Vorinformation bzw. regelmäßige

Bekanntmachung 750 000 -

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