Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Decision Management)“, Universitätslehrgang „Interdisziplinäres Entscheidungsmanagement“ des Institutes für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 79a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2001, wird verordnet:
§ 1. Die oder der Vorsitzende der Interuniversitären Kommission für das Interuniversitäre Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF) der Universitäten Klagenfurt, Wien, Innsbruck und Graz hat an die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “Interdisziplinäres Entscheidungsmanagement” den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Decision Management)”, abgekürzt “MAS”, zu verleihen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2006 außer Kraft.
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