(Übersetzung)Abkommen zwischen Österreich und der Tschechischen Republik betreffend Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow up Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow-up

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 2001-12-29
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Ratifikationstext

Abschließende Bestimmungen

Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen des AKW Temelín garantieren die Unterzeichner die Umsetzung der Schlussfolgerungen dieses Protokolls in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik und mit internationalen Abkommen.

Die Unterzeichner stellen fest, dass die Umsetzung spezifischer Schritte dieser „Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und des Follow-up“ durch den stellvertretenden Premierminister und Außenminister der Tschechischen Republik sowie durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich überwacht wird.

Ein „Fahrplan“ betreffend die Überwachung auf technischer Ebene im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens, wie in diesem Protokoll vorgesehen, wird bis spätestens 10. Dezember 2001 ausgearbeitet und durch den stellvertretenden Premierminister und Außenminister der Tschechischen Republik und durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich vereinbart.

Entsprechend der Bedeutung, welche die EU der nuklearen Sicherheit beimisst und die vom Europäischen Rat in Köln und Helsinki unterstrichen wurde, werden beide Seiten aktiv ein hohes nukleares Sicherheitsniveau in der erweiterten EU unterstützen und fördern.

Österreich und die Tschechische Republik einigen sich auf das gemeinsame Ziel, die bilateralen Verpflichtungen in diesen „Schlussfolgerungen“ in ein Protokoll zur Beitrittsakte aufzunehmen.

Brüssel, 29. November 2001

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Mit dem Ziel der weiteren Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich wurde am 12. Dezember 2000 in Melk ein „Protokoll über die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich, geführt von Ministerpräsident Zeman und Bundeskanzler Schüssel im Beisein von EU-Kommissar Verheugen“ unterzeichnet, das in der Folge als „Melker Protokoll“ bezeichnet wird.

Die Unterzeichner des Melker Protokolls hielten es für angebracht, am 29. November 2001 in Brüssel zusammenzutreffen, um ein Follow-up des Prozesses zu definieren, wie er im oben erwähnten Protokoll dargelegt wird.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass der in Melk begonnene Prozess zu einer Verbesserung des Informationsaustausches über das Atomkraftwerk Temelín geführt hat, womit auch die Voraussetzungen für ein größeres Vertrauensverhältnis zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich im Rahmen eines intensiven Dialoges über die Kernenergie geschaffen wurden.

Die Unterzeichner stimmen bezüglich der Zweckmäßigkeit der Aufnahme von Expertengesprächen zur Änderung des derzeit bestehenden bilateralen Übereinkommens betreffend den Austausch von Informationen über nukleare Sicherheit überein, das zwischen den beiden Staaten im Jahre 1989 abgeschlossen wurde, damit dem bereits erreichten Vertrauensniveau und den Bedürfnissen der Unterzeichner, einschließlich einer verlässlichen Info-Hotline, entsprochen wird.

In Achtung des souveränen Rechts, ihre Energiepolitik selbst zu wählen, teilen beide Länder ihr Interesse an einem hohen Niveau nuklearer Sicherheit von Kernkraftanlagen. Die tschechische Seite anerkennt das spezifische Interesse der Republik Österreich als Nachbarstaat an einem hohen Sicherheitsniveau von tschechischen Atomkraftwerken.

Die Tschechische Republik ist ausschließlich den Bestimmungen der Wiener Konvention über Haftpflicht für Atomschäden und dem Gemeinsamen Protokoll zur Anwendung der Wiener Konvention und der Pariser Konvention verpflichtet. Die Republik Österreich ist vollinhaltlich dem Österreichischen Atomhaftungsgesetz aus dem Jahre 1999 verpflichtet.

Kapitel I Info-Hotline

Die Info-Hotline wurde unmittelbar nach den Verhandlungen in Melk eingerichtet und ihre Funktionsfähigkeit wird von den Unterzeichnern als positiv bewertet.

Die tschechische Seite hat Informationen auch über die Inbetriebnahme des nichtnuklearen Teils des ersten Blocks sowie Informationen über den zweiten Block des AKW Temelín zur Verfügung gestellt.

Die Tschechische Republik und die Republik Österreich stimmen darin überein, dass die Info-Hotline eine nützliche Maßnahme auch im Hinblick auf die nuklearen und nichtnuklearen Tests beider Blöcke darstellt; dass ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig im Rahmen des bilateralen Übereinkommens über den Austausch von Informationen überprüft wird; und dass, wenn nötig, Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Wirksamkeit ergriffen werden.

Kapitel II Frühwarnsystem

Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde am 24. April 2001 in Ceske Budejovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.

Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht und weiter in Betrieb bleiben wird.

Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen nationalen Überwachungsnetzen untersucht.

Kapitel III Energiepartnerschaft

Die tschechische Energieagentur hat mit der österreichischen Energieverwertungsagentur auf den Gebieten der Energieeffizienz und Wohnhaussanierung, der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern und der Verwendung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Einheiten zusammengearbeitet. Die Unterzeichner werden weitere Anstrengungen zur Intensivierung dieser Zusammenarbeit unternehmen.

Kapitel IV Sicherheitsfragen

Die tschechische und die österreichische Seite anerkennen die Rolle der Europäischen Kommission bei der Schaffung und Erleichterung eines „Trialoges“, der zwecks Herstellung eines besseren gegenseitigen Verständnisses in der mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Frage des AKW Temelín begonnen wurde.

Während des Prozesses wurden 29 Punkte österreichischen Besorgnisses identifiziert. Sie alle wurden dokumentiert und thematisiert. Die gemäß dem Melker Protokoll geschaffene Expertenmission erachtete neun Punkte für die Zwecke des Melker Prozesses als abgeschlossen. In Anbetracht der Natur der betreffenden Themen sah die Expertenmission weitere zehn Punkte als geeignet an, im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens weiter verhandelt zu werden. Schließlich trug der Melker Prozess auch dazu bei, Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit den verbleibenden zehn Punkten zu verringern.

Auch wenn es nicht möglich war, eine Einigung zu allen offenen technischen Fragen zu erzielen, stimmten alle Teilnehmer überein, dass das in Melk angestrebte Ziel, nämlich eine Erleichterung des Dialogs zwischen der tschechischen und der österreichischen Regierung, erreicht wurde.

Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieses Protokolls Details zu den folgenden Punkten:

– Verlauf und Dokumentation des „Trialogs“;

– spezifische Maßnahmen, die als Follow-up zum „Trialog“ im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens durchzuführen sind.


1) Atomic Questions Group/Working Party on Nuclear Safety

Kapitel V Umweltverträglichkeitsprüfung

Mit dem „Melker Protokoll“ einigten sich die Unterzeichner auf eine umfassende und vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung des AKW Temelín geleitet von der Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Richtlinie des Rates 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG), insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Nachbarstaaten.

Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage einer Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik eine vierköpfige Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín eingesetzt.

Die Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín legte einen Bericht vor und empfahl in dieser Funktion die Implementierung von 21 konkreten Maßnahmen (Anhang II).

Die Unterzeichner kommen überein, dass die Umsetzung der genannten Maßnahmen von tschechischen und österreichischen Experten regelmäßig und gemeinsam im Rahmen des bilateralen Abkommens über den Austausch von Informationen überwacht wird.

Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.

Kapitel VI Kommerzieller Betrieb

Block 1 und 2 des AKW Temelín werden nur nach dem erfolgreichen Abschluss des technischen Genehmigungsverfahrens und des Probelaufes in den kommerziellen Betrieb gestellt. Während dieser Phasen müssen alle Tests, wie sie in den vom staatlichen Amt für nukleare Sicherheit genehmigten Programmen vorgeschrieben sind und von den tschechischen Gesetzen verlangt werden, durchgeführt und alle Kriterien entsprechend den Stand-der-Technik Sicherheitskriterien, wie sie in den Mitgliedstaaten der EU vorherrschen, einschließlich des vorliegenden Protokolls, erfüllt werden. In jedem Fall ist die Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb.

Kapitel VII Freier Warenverkehr und Medienöffentlichkeit

Die Unterzeichner bewerten die Anstrengungen zur Erhaltung und Respektierung des freien Waren- und Personenverkehrs positiv. Die Unterzeichner kommen ebenfalls überein, ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nach dem „Melker Protokoll“ auch weiterhin nachzukommen.

Kapitel VIII Erweiterung

Ausgehend von dem Verständnis, dass die Tschechische Republik die Beitrittskonferenz umfassend über die technischen und verfahrensmäßigen Aspekte sowie über den verbindlichen Charakter dieses Dokumentes informieren wird, sowie ausgehend von dem Verständnis, dass die gemeinsame Position der EU zum Energiekapitel die Information an die oben erwähnte Beitrittskonferenz entsprechend wiedergeben wird, wird die Republik Österreich zustimmen, konstruktiv dazu beizutragen, die nächsten Schritte für das Energiekapitel wie im „Fahrplan“ von Nizza vorgesehen einzuleiten, um dadurch mit der Umsetzung des Protokolls zu beginnen.

Anhang I

Gemäß Kapitel IV des Protokolls haben die Parteien „eine Expertenmission unter trilateraler Beteiligung“ eingerichtet, die erstmals am 2. Februar 2001 nach Wien entsandt wurde, um die hauptsächlichen Bedenken Österreichs zu identifizieren. Während einer darauf folgenden Mission nach Prag und zum Kernkraftwerk Temelín am 15. und 16. März 2001 hörte dieselbe Expertenmission Erläuterungen, die von Vertretern der Tschechischen Republik zu diesen Bedenken gegeben wurden. Fünf Themenbereiche, zu denen für Österreich schwerwiegende Bedenken bestehen, wurden ausgewählt und eingehend erörtert. Im Februar und im April wurden von tschechischer Seite zwei zusätzliche Workshops zur Behandlung spezifischer technischer Fragen organisiert. Eine „Operational Safety Review Team mission“ der IAEO war im Februar 2001 drei Wochen im Einsatz, um die Betriebssicherheit der Anlage zu überprüfen. Die Schlussfolgerungen wurden der trilateralen Expertenmission vorgelegt. Ein letztes gemeinsames Treffen fand am 15. und 16. Mai 2001 in Brüssel statt, um Lösungen der identifizierten Probleme auf der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegebenen Basis des letzten Standes der Technik zu finden. Auf Ersuchen der österreichischen Seite fand am 30. Mai 2001 eine abschließende Diskussion zwischen den Delegationsleitern in Brüssel statt.

Dieser Prozess ist in einem Arbeitspapier enthalten, das das Ergebnis der gemäß dem Melker Protokoll (Juli 2001) eingerichteten Expertenmission unter trilateraler Beteiligung zusammenfasst. Es ist unter der alleinigen Verantwortung der in den Prozess eingebundenen Experten der Europäischen Kommission erstellt worden. Es fasst die Arbeit der trilateralen Mission zusammen. Zu jedem der neunundzwanzig Themen, zu denen Bedenken geäußert wurden, bietet das Papier eine Zusammenfassung der stattgefundenen Diskussionen. Um den Umfang dieses Papiers, in dem die Positionen der Parteien dargestellt werden, einzuschränken, wurden diese Positionen zusammengefasst. Die Zusammenfassungen stellen daher nicht immer die vorgebrachten Bedenken oder die Einzelheiten der zur Verfügung gestellten Informationen in vollem Umfang dar.

Um ein wirkungsvolles „Trialog“-Follow-up im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens zu ermöglichen, wird die weiter unten angeführte Sieben-Punkte Struktur angenommen. Einzelne Punkte beziehen sich auf:

– spezifische Ziele die beim Genehmigungsverfahren für die KKW Temelín Blöcke festgelegt wurden;

– die Beschreibung des derzeitigen Standes und zukünftiger Maßnahmen, die seitens des Lizenznehmers bzw. SUJB vorgesehen sind.

Punkt 1. Hochenergetische Rohrleitungen auf der + 28,8 m Bühne (länderspezifische Empfehlung der AQG/WPNS)

Ziel:

Sicherstellung, dass der Sicherheitsnachweis, der einen adäquaten Schutz gegen den Bruch hochenergetischer Leitungen und daraus resultierender Versagen der Dampf und Speisewasserleitungen zeigt, den Anforderungen und der Praxis, wie sie innerhalb der EU breit angewendet werden, entspricht und eine adäquate Kombination von Maßnahmen besteht.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

Die Frage des Schutzes vor Brüchen von hochenergetischen Rohrleitungen und Folgeversagen von Frischdampf- und Speisewasserleitungen ist in der bestehenden Genehmigung von Temelín Block 1 enthalten. Um die Unterschiede in den Expertenmeinungen hinsichtlich dieser Frage zu beseitigen, hat die Aufsichtsbehörde eine neuerliche Überprüfung der Sicherheitsdokumentation in die Wege geleitet, um neuerlich zu bewerten, ob in der EU weitgehend zur Anwendung kommende Erfordernisse und Praktiken eingehalten werden. Zu diesem Zweck werden alternative Bewertungsmethoden ebenso wie Daten herangezogen, die während der Inbetriebnahmeprüfungen von Block 1 gesammelt wurden. Das Ergebnis dieser Bemühungen wird der Aufsichtsbehörde bis Ende September 2002 zur endgültigen Entscheidung zur Verfügung gestellt werden. Je nach Ergebnis kann der Zeitplan für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen in die oben genannte Vorlage an die Aufsichtsbehörde 2) einbezogen werden. Die Unterzeichner sind sich einig, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für beide Blöcke von der Aufsichtsbehörde erwogen und, falls erforderlich, in die oben genannte Entscheidung mit eingeschlossen werden, um das Ziel dieses Punktes zu erreichen.

Punkt 2. Qualifikation der Ventile (länderspezifische Empfehlung der AQG/WPNS)

Ziel:

Nachweis der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit von Dampfsicherheits- und Abblaseventilen unter dynamischer Belastung bei Durchströmen von Wasserdampfgemisch.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

Der Nachweis der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit von Dampfsicherheits- und Abblaseventilen ist in der ursprünglichen Genehmigung von Temelín Block 1 enthalten. Um die Unterschiede in den Expertenmeinungen hinsichtlich dieser Frage zu beseitigen, hat die Aufsichtsbehörde eine neuerliche Überprüfung der Qualifikationsdokumentation in die Wege geleitet, um die Gültigkeit der Qualifikation der Dampfsicherheitsventile Temelíns neuerlich zu bewerten. Das Ergebnis dieser Bemühungen wird der Aufsichtsbehörde bis Ende September 2002 zur endgültigen Entscheidung zur Verfügung gestellt werden. Je nach Ergebnis kann der Zeitplan für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen in die oben genannte Vorlage an die Aufsichtsbehörde einbezogen werden. Die Unterzeichner gehen davon aus, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für beide Blöcke von der Aufsichtsbehörde erwogen und, falls erforderlich, in der oben genannten Entscheidung der Aufsichtsbehörde mit eingeschlossen werden, um das Ziel dieses Punktes zu erreichen.

Punkt 3. Reaktordruckbehälterintegrität und Schockbelastung unter Temperatur und Druck

Ziel:

Die Integrität des Reaktordruckbehälters (RPV) unter Schockbelastung durch Temperatur und Druck (PTS) ist mit einer genügenden Sicherheitstoleranz gegen Sprödbruch während der gesamten Lebensdauer des KKW aufrechtzuerhalten.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

Das KKW Temelín wird nach den entsprechend der Westinghouse Methode entwickelten Kurvenberechnungen für Thermoschock unter Druck (PT) kommissioniert und betrieben. Diese Berechnungen werden um eine weitere PTS-Analyse für beide Blöcke unter Anwendung eines schrittweisen Ansatzes bei voller Einhaltung der IAEO-Richtlinien für die PTS-Analyse erweitert. Die PTS-Analyse wird im Einklang mit dem für diesen Punkt genehmigten Projektarbeitsplan fertig gestellt.

Punkt 4. Integrität der Primärkreislaufkomponenten zerstörungsfreie Prüfung (NDT)

Ziel:

Ausgewählte sicherheitsrelevante Komponenten des Primärkreislaufes werden unter Anwendung zertifizierter NDT Methoden geprüft, um ihre Sicherheitsfunktion aufrechtzuerhalten.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

Das NDT-Qualifikationsprogramm wird entsprechend dem ENIQ-Netzwerk (European Network for Inspection Qualification), den Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Dokument EUR 16802) und IAEO-Grundsätzen durchgeführt. Die Qualifikation der Prüfverfahren, bei denen Testblöcke verwendet werden, wird spätestens bei der ersten Anwendung im Rahmen des betrieblichen Prüfprogramms durchgeführt.

Punkt 5. Qualifikation von sicherheitsrelevanten Komponenten

Ziel:

Alle Sicherheitssysteme müssen für die ihnen zugeordnete Sicherheitsfunktion qualifiziert sein.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

Die seismische Qualifikation ist abgeschlossen. Die EMC-Qualifikation (elektromagnetische Verträglichkeit) ist abgeschlossen. Die entsprechende Dokumentation ist abgeschlossen und archiviert. Im Falle der umweltrelevanten Qualifikation sind alle nach dem Genehmigungsverfahren erforderlichen Prozesse (Tests und/oder Analysen) durchgeführt worden. Die Qualifikation der Mess- und Regeltechnik sowie der elektrischen Einrichtungen, die den Hauptteil der qualifikationsrelevanten Ausrüstung darstellen, ist dokumentiert und in einem Standardformat archiviert. In einer begrenzten Anzahl von Fällen (in denen die Ausrüstung zu Beginn der Neunzigerjahre beschafft wurde), hat die Aufsichtsbehörde eine Übertragung der Qualifikationsdokumente in das Standardformat bis Ende 2001 gefordert. Diese Vorlagen unterliegen der Überprüfung und Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde, wobei den Erfordernissen der Zugänglichkeit der Dokumente nach modernsten Standards Rechnung zu tragen ist.

Punkt 6. Erdbebengefährdung des Standortes

Ziel:

Für den Standort der Einrichtung ist die Erdbebengefährdung als eine der möglichen externen Gefahren zu berücksichtigen.

Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen:

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