Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973
Nach Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Türkei am 16. August 2000 ihre Beitrittsurkunde zur Akte zur Revision von Artikel 63 des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl. Nr. 591/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 105/1997) hinterlegt.
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