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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 79b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2002, wird verordnet:

§ 1. (1) Die in das Verzeichnis zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, für die ein Deckungsstock zu bilden ist, eingetragenen Vermögenswerte (Deckungsstockverzeichnis) sind nach Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 VAG, die in das Verzeichnis zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, für die kein Deckungsstock zu bilden ist, eingetragenen Vermögenswerte (Bedeckungswertverzeichnis) sind nach den Bilanzabteilungen gemäß § 81b Abs. 1 VAG zu kennzeichnen.

(2) Die in das Deckungsstock- und Bedeckungswertverzeichnis eingetragenen Vermögenswerte (Deckungsstock- und Bedeckungswerte) sind - ausgenommen die Deckungsstockwerte der fondsgebundenen Pensionszusatzversicherung und der sonstigen fondsgebundenen Lebensversicherung - nach Anlagegruppen gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 bis 17 VAG zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die als gleichartig genehmigten Vermögenswerte gemäß § 78 Abs. 4 VAG. Kann ein Vermögenswert nicht zugeordnet werden, so ist er in einer eigenen Anlagegruppe mit "00" zu kennzeichnen.

(3) Bei der fondsgebundenen Pensionszusatzversicherung und der sonstigen fondsgebundenen Lebensversicherung sind die zulässigen Deckungsstockwerte nach den Anlagegruppen gemäß § 77 Abs. 8 Z 1 bis 3 VAG zu kennzeichnen.

(4) Für jede einzelne Kennzeichnungsart gemäß Abs. 1 bis 3 und für Fremdwährungen muss eine Summenbildung möglich sein.

§ 2. Die Deckungsstock- und Bedeckungswertverzeichnisse haben die in den Anlagen A bis K vorgeschriebenen Mindestangaben zu enthalten.

§ 3. Die Sicherung des Datenbestandes hat im Unternehmen so zu erfolgen, dass jederzeit eine vollständige Wiedergabe aller Daten, soweit und solange sie gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, in schriftlicher Form oder im Wege elektronischer Datenübermittlung möglich ist. Bei Änderungen des Datenverarbeitungssystems ist vorzusorgen, dass die ursprünglich gespeicherten Daten unter Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch nach Änderung dieses Systems nachvollziehbar sind.

§ 4. Diese Verordnung gilt nicht für kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gemäß § 62 Abs. 1 und 2 VAG.

§ 5. (1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Deckungsstockverzeichnisse, Aufstellungen und Meldungen von Vermögenswerten zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Unternehmen der Vertragsversicherung (Meldeverordnung 1995 - MVO 1995), BGBl. Nr. 811/1995, in der Fassung BGBl. II Nr. 48/2001 außer Kraft.

(2) Die §§ 4 und 5 der Meldeverordnung 1995 sind für die Stichtage 31. März 2002, 30. Juni 2002 und 30. September 2002 noch anzuwenden.

Anlage A

Schuldverschreibungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN); ersatzweise International Securities Identification Number (ISIN) oder interne Kenn-Nummer

3.

Sitz des Emittenten nach Alpha-2 Länder-Code gemäß ISO-Norm (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Bezeichnung der depotführenden Stelle (Erstverwahrer) samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 VAG

8.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)

9.

Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

10.

Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

11.

Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro

14.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

16.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

18.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

19.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

20.

jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

21.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

22.

anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro

23.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage B

Schuldverschreibungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 und 3 und Abs. 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

fundierter/nicht fundierter Vermögenswert; Pfand- und Kommunalbriefe sind jedenfalls als fundierte Vermögenswerte zu kennzeichnen

8.

notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

9.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

10.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

11.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 und 3 VAG

12.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)

13.

Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

16.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

17.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro

18.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

19.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

20.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

21.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

22.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

23.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

24.

jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

25.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

26.

anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro

27.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage C

Aktien, Partizipationsscheine, verbriefte Genussrechte, sonstige

verbriefte Forderungen und Geschäftsanteile von Gesellschaften mit

beschränkter Haftung gemäß § 78 Abs. 1 Z 4 bis 5a und 15 und Abs. 4

sowie Kommanditeinlagen gemäß § 78 Abs. 1 Z 15a VAG und Abs. 4:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft

4.

OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer

5.

Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel zweistelliger ISO-Code)

6.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

7.

notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert

8.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

9.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

10.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 4 bis 5a, 15 und 15a VAG

11.

Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)

12.

Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

13.

Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zuund/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

14.

Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

15.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

16.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro

17.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

18.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

19.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

20.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

21.

Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

22.

Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

23.

jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

24.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

25.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage D

Investmentzertifikate gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 und Abs. 4 VAG;

Investmentzertifikate gemäß § 77 Abs. 8 Z 1 VAG (in den Abteilungen

fondsgebundene Pensionszusatz- und sonstige fondsgebundene

Lebensversicherung):

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes

2.

WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer

3.

Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft

4.

Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code

6.

Fonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 3 (aktienlastig)/Fonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 5 VAG (rentenlastig)/Immobilienfonds und Immobilien-Spezialfonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 7 lit. d - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG

7.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

8.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

9.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 VAG - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG

10.

Anteile am Beginn des Geschäftsjahres

11.

Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Anteile am Ende des Geschäftsjahres

13.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

14.

Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG

15.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

16.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

17.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

18.

Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung

19.

Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres

20.

Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)

21.

jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses

22.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

23.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG

Anlage E

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten

gemäß § 78 Abs. 1 Z 7 und 11 und Abs. 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 7 und 11 VAG

7.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

8.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

9.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

12.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

13.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

14.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

15.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

16.

anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro

17.

im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro

18.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage F

Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten

gemäß § 78 Abs. 1 Z 9, 10, 13 und 15b und Abs. 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners

2.

Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners

3.

OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG mit Ausnahme der Abteilung indexgebundene Lebensversicherung bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 € an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 78 Abs. 1 Z 1, 7 und 11 VAG beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind

4.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

6.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

7.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 9, 10, 13 und 15b VAG

8.

Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

9.

Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften

10.

Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG

11.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

12.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

13.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

14.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

15.

Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung

16.

Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres

17.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro

20.

im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro

21.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage G

Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 78 Abs. 1 Z 12 VAG;

Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 77 Abs. 8 Z 3 VAG (in den

Abteilungen fondsgebundene Pensionszusatz- und sonstige

fondsgebundene Lebensversicherung):

1.

Bezeichnung des Versicherungsnehmers

2.

Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages

3.

Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 12 VAG

7.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

8.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

9.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

10.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

11.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

12.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

13.

im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro

Anlage H

Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 78 Abs. 1

Z 14 und Abs. 4 VAG:

1.

Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)

2.

Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

3.

Liegenschaftskomplex gemäß § 79 Abs. 1 Z 7 lit. a VAG - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften

4.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

5.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

6.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 14 VAG

7.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

8.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

9.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

10.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

11.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

12.

Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4 VAG

13.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

14.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG

15.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG in Euro

16.

Bilanzwert der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Ende des Geschäftsjahres in Euro

17.

für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

18.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

19.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung

Anlage I

Guthaben und laufende Guthaben bei Kreditinstituten gemäß § 78

Abs. 1 Z 16 und 17 und Abs. 4 VAG; Guthaben bei Kreditinstituten

gemäß § 77 Abs. 8 Z 2 VAG (in den Abteilungen fondsgebundene

Pensionszusatz- und sonstige fondsgebundene Lebensversicherung):

1.

Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer

2.

Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts

3.

OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer

4.

Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

5.

Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

6.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

7.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

8.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 16 und 17 VAG

9.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

10.

Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

11.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

12.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

13.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

14.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

15.

Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG

Anlage J

Kassenbestände gemäß § 78 Abs. 1 Z 17 VAG:

1.

Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)

2.

Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)

3.

Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG

4.

Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 17 VAG

5.

Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro

6.

Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung

7.

Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro

8.

Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro

9.

für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs

10.

Zu- und/oder Abschreibungen in Euro

Anlage K

Vermögenswerte gemäß § 1 Abs. 2, Anlagegruppe "00":

Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J aufzuzeichnen.