Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Führung von Verzeichnissen für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 79b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2002, wird verordnet:
§ 1. (1) Die in das Verzeichnis zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, für die ein Deckungsstock zu bilden ist, eingetragenen Vermögenswerte (Deckungsstockverzeichnis) sind nach Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 VAG, die in das Verzeichnis zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen, für die kein Deckungsstock zu bilden ist, eingetragenen Vermögenswerte (Bedeckungswertverzeichnis) sind nach den Bilanzabteilungen gemäß § 81b Abs. 1 VAG zu kennzeichnen.
(2) Die in das Deckungsstock- und Bedeckungswertverzeichnis eingetragenen Vermögenswerte (Deckungsstock- und Bedeckungswerte) sind - ausgenommen die Deckungsstockwerte der fondsgebundenen Pensionszusatzversicherung und der sonstigen fondsgebundenen Lebensversicherung - nach Anlagegruppen gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 bis 17 VAG zu kennzeichnen. Dies gilt auch für die als gleichartig genehmigten Vermögenswerte gemäß § 78 Abs. 4 VAG. Kann ein Vermögenswert nicht zugeordnet werden, so ist er in einer eigenen Anlagegruppe mit "00" zu kennzeichnen.
(3) Bei der fondsgebundenen Pensionszusatzversicherung und der sonstigen fondsgebundenen Lebensversicherung sind die zulässigen Deckungsstockwerte nach den Anlagegruppen gemäß § 77 Abs. 8 Z 1 bis 3 VAG zu kennzeichnen.
(4) Für jede einzelne Kennzeichnungsart gemäß Abs. 1 bis 3 und für Fremdwährungen muss eine Summenbildung möglich sein.
§ 2. Die Deckungsstock- und Bedeckungswertverzeichnisse haben die in den Anlagen A bis K vorgeschriebenen Mindestangaben zu enthalten.
§ 3. Die Sicherung des Datenbestandes hat im Unternehmen so zu erfolgen, dass jederzeit eine vollständige Wiedergabe aller Daten, soweit und solange sie gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, in schriftlicher Form oder im Wege elektronischer Datenübermittlung möglich ist. Bei Änderungen des Datenverarbeitungssystems ist vorzusorgen, dass die ursprünglich gespeicherten Daten unter Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch nach Änderung dieses Systems nachvollziehbar sind.
§ 4. Diese Verordnung gilt nicht für kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gemäß § 62 Abs. 1 und 2 VAG.
§ 5. (1) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Deckungsstockverzeichnisse, Aufstellungen und Meldungen von Vermögenswerten zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Unternehmen der Vertragsversicherung (Meldeverordnung 1995 - MVO 1995), BGBl. Nr. 811/1995, in der Fassung BGBl. II Nr. 48/2001 außer Kraft.
(2) Die §§ 4 und 5 der Meldeverordnung 1995 sind für die Stichtage 31. März 2002, 30. Juni 2002 und 30. September 2002 noch anzuwenden.
Anlage A
Schuldverschreibungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN); ersatzweise International Securities Identification Number (ISIN) oder interne Kenn-Nummer
Sitz des Emittenten nach Alpha-2 Länder-Code gemäß ISO-Norm (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung der depotführenden Stelle (Erstverwahrer) samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 1 VAG
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)
Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage B
Schuldverschreibungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 und 3 und Abs. 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes
WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten
OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer
Sitz des Emittenten (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
fundierter/nicht fundierter Vermögenswert; Pfand- und Kommunalbriefe sind jedenfalls als fundierte Vermögenswerte zu kennzeichnen
notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 und 3 VAG
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)
Nominale am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Nominale am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Nominale in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage C
Aktien, Partizipationsscheine, verbriefte Genussrechte, sonstige
verbriefte Forderungen und Geschäftsanteile von Gesellschaften mit
beschränkter Haftung gemäß § 78 Abs. 1 Z 4 bis 5a und 15 und Abs. 4
sowie Kommanditeinlagen gemäß § 78 Abs. 1 Z 15a VAG und Abs. 4:
Bezeichnung des Vermögenswertes
WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft
OeNB-Identnummer des Emittenten; bei ausländischen Emittenten ersatzweise interne Identnummer
Sitz des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft (Länderschlüssel zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
notierter oder gehandelter/nicht notierter oder nicht gehandelter Vermögenswert
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 4 bis 5a, 15 und 15a VAG
Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierte Anleihen im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Juni 1999, GZ 9 000 062/5-V/10/99 (ja/nein)
Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile des Zuund/oder Abganges und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke (Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Genussrechtskapital) oder Nominale (Wertpapiere über Ergänzungskapital; Wertpapiere über Genussrechtskapital, sofern mit Anleihecharakter) oder Höhe der in einem öffentlichen Buch eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. sonstiger Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder sonstiger Kurswert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage D
Investmentzertifikate gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 und Abs. 4 VAG;
Investmentzertifikate gemäß § 77 Abs. 8 Z 1 VAG (in den Abteilungen
fondsgebundene Pensionszusatz- und sonstige fondsgebundene
Lebensversicherung):
Bezeichnung des Vermögenswertes
WKN; ersatzweise ISIN oder interne Kenn-Nummer
Bezeichnung der Kapitalanlagegesellschaft
Sitz der Kapitalanlagegesellschaft (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bezeichnung des Erstverwahrers samt Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code
Fonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 3 (aktienlastig)/Fonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 5 VAG (rentenlastig)/Immobilienfonds und Immobilien-Spezialfonds gemäß § 79 Abs. 1 Z 7 lit. d - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 6 VAG - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG
Anteile am Beginn des Geschäftsjahres
Stückzahl der Anteile des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anteile am Ende des Geschäftsjahres
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Anteile in Euro - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Kurs und Fremdwährungskurs oder Kurs unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils zum Zeitpunkt der Anschaffung
Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Börsenkurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses, jeweils am Ende des Geschäftsjahres
Börsenwert oder errechneter Wert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 81h Abs. 4 VAG)
jeweils für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil und Fremdwährungskurs oder Kurs bzw. errechneter Wert je Anteil unter Einbeziehung des Fremdwährungskurses
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG
Anlage E
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten
gemäß § 78 Abs. 1 Z 7 und 11 und Abs. 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 7 und 11 VAG
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro
im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage F
Darlehen, Kredite und sonstige Forderungen aus Darlehen und Krediten
gemäß § 78 Abs. 1 Z 9, 10, 13 und 15b und Abs. 4 VAG:
Bezeichnung des Darlehens- oder Kreditschuldners
Wohn- oder Firmensitz und Land (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code) des Darlehens- oder Kreditschuldners
OeNB-Identnummer des Darlehens- oder Kreditschuldners, wenn in einer Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG mit Ausnahme der Abteilung indexgebundene Lebensversicherung bzw. bei den Bedeckungswerten in einer Bilanzabteilung jeweils mehr als 350 000 € an Kapitalanlagen mit Ausnahme solcher gemäß § 78 Abs. 1 Z 1, 7 und 11 VAG beim selben Unternehmen oder Schuldner veranlagt sind
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 9, 10, 13 und 15b VAG
Besicherung (Art, Bezeichnung, Land - Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Darlehen im Zusammenhang mit Wertpapier-Leihgeschäften
Darlehen an Immobilien-Objektgesellschaften gemäß § 78 Abs. 1 Z 15b VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt der Zuzählung
Fremdwährungskurs am Ende des Geschäftsjahres
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
anteilige Zinsen gemäß § 78 Abs. 1 Z 18 VAG in Euro
im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage G
Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 78 Abs. 1 Z 12 VAG;
Vorauszahlungen auf Polizzen gemäß § 77 Abs. 8 Z 3 VAG (in den
Abteilungen fondsgebundene Pensionszusatz- und sonstige
fondsgebundene Lebensversicherung):
Bezeichnung des Versicherungsnehmers
Polizzen-Nummer des Lebensversicherungsvertrages
Bezeichnung des Landes der Belegenheit (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 12 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
im Voraus verrechnete Zinsen gemäß § 78 Abs. 2 VAG in Euro
Anlage H
Liegenschaften und liegenschaftsgleiche Rechte gemäß § 78 Abs. 1
Z 14 und Abs. 4 VAG:
Bezeichnung des Vermögenswertes (Gerichtsbezirk, Katastralgemeinde, Einlagezahl und Anschrift)
Belegenheit des Vermögenswertes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Liegenschaftskomplex gemäß § 79 Abs. 1 Z 7 lit. a VAG - Angabe der zusammenhängenden anderen Liegenschaften
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 14 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zeitwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro gemäß § 81h Abs. 4 VAG
Bilanzwert der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG in Euro
Bilanzwert der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Ende des Geschäftsjahres in Euro
für die Bilanzierung der Schulden gemäß § 77 Abs. 5 VAG am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung
Anlage I
Guthaben und laufende Guthaben bei Kreditinstituten gemäß § 78
Abs. 1 Z 16 und 17 und Abs. 4 VAG; Guthaben bei Kreditinstituten
gemäß § 77 Abs. 8 Z 2 VAG (in den Abteilungen fondsgebundene
Pensionszusatz- und sonstige fondsgebundene Lebensversicherung):
Bankkonto-/Einlagebuch-Nummer
Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts
OeNB-Identnummer des kontoführenden Kreditinstituts; bei ausländischen Kreditinstituten interne Identnummer
Bezeichnung des Landes des kontoführenden Kreditinstituts (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Verwahrungsort des Einlagebuches (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 16 und 17 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Buchwert des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Geschäftszahl der gemäß § 78 Abs. 4 VAG erteilten Genehmigung - ausgenommen Vermögenswerte der Abteilungen gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 VAG
Anlage J
Kassenbestände gemäß § 78 Abs. 1 Z 17 VAG:
Bezeichnung des Verwahrungsortes (Länderschlüssel - zweistelliger ISO-Code)
Währung (Währungsschlüssel - dreistelliger ISO-Code)
Abteilung gemäß § 20 Abs. 2 VAG
Anlagegruppe gemäß § 78 Abs. 1 Z 17 VAG
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro
Datum der Eintragung des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung
Betrag des Zu- und/oder Abganges und der Umbuchung in Euro
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro
für die Bilanzierung am Ende des Geschäftsjahres maßgebender Fremdwährungskurs
Zu- und/oder Abschreibungen in Euro
Anlage K
Vermögenswerte gemäß § 1 Abs. 2, Anlagegruppe "00":
Bei Vermögenswerten dieser Anlagegruppe sind die zutreffenden Mindestangaben der Anlagen A bis J aufzuzeichnen.