Änderungshistorie

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SCHWEIZERISCHENEIDGENOSSENSCHAFT ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEIKATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN(NR: GP XXI RV 549 AB 826 S. 80. BR: AB 6480 S. 681.)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.