Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 Einkommensteuergesetz 1988
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2002 beginnen beträgt 5,5%.
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