Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 Einkommensteuergesetz 1988

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-03-13
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
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Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:

Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2002 beginnen beträgt 5,5%.

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