Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Space Sciences)“, Universitätslehrgang „MAS (Space Sciences) – Weltraumwissenschaften“ der Universität Graz und der Technischen Universität Graz
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 79a Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2001, wird verordnet:
§ 1. Die Rektorin oder der Rektor der Universität Graz und die Rektorin oder der Rektor der Technischen Universität Graz haben an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges “MAS (Space Sciences) - Weltraumwissenschaften” den akademischen Grad “Master of Advanced Studies (Space Sciences)”, abgekürzt “MAS”, zu verleihen, wenn die Zulassung zur Teilnahme an diesem Universitätslehrgang vor dem 1. September 2003 erfolgt ist.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2006 außer Kraft.
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