Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“, Lehrgang „Grundlagen der Human- und Sozialwissenschaften“, Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m.b.H

Typ Verordnung
Veröffentlichung 2002-05-01
Letzte Aktualisierung 2026-06-09
Status Aufgehoben · 2012-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 4
Änderungshistorie JSON API

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2001, wird verordnet:

§ 1. Die Schloss Hofen – Wissenschafts- und Weiterbildungsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, den Lehrgang „Grundlagen der Human- und Sozialwissenschaften“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2002 in Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. April 2006 außer Kraft.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2012 außer Kraft.

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