Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M114 gemäß Abschnitt 1.5.1. des ADR betreffend die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 Ziffer 2A in Flaschen bis 500 ml
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 11/2002).
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos
(vgl. BGBl. III Nr. 11/2002).
Die Multilaterale Vereinbarung M114 gemäß Abschnitt 1.5.1. des ADR betreffend die Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 Ziffer 2A in Flaschen bis 500 ml (BGBl. III Nr. 11/2002) wurde von Deutschland am 10. Jänner 2002 unterzeichnet.
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