Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (13. MBA-Verordnung) Universitätslehrgang „Generic Management“ der Montanuniversität Leoben
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2002, wird verordnet:
§ 1. Der Studiendekan oder die Studiendekanin der Universität Leoben hat an Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges „Generic Management“ der Montanuniversität Leoben den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft.
§ 3. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Generic Management)“, BGBl. II Nr. 94/2000, tritt mit Ablauf des 31. Mai 2002 außer Kraft.
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